Erstmal in die Sprechstunde
Seit 2017 ist bei der gesetzlichen Krankenkasse vor der Aufnahme in die psychotherapeutische Behandlung das Wahrnehmen mindestens einer Psychotherapeutischen Sprechstunde verpflichtend. Dabei müssen die Behandler*innen nicht unbedingt einen Therapieplatz zur Verfügung stellen, sondern sind gehalten zunächst einmal nur die Notwendigkeit einer Behandlung festzustellen. In einem Formular wird dann mitgeteilt, in wie weit der Behandler / die Behandlerin einen Behandlungsplatz hat oder empfiehlt sich anderweitig umzusehen. Außerdem soll mitgeteilt werden, ob und in wie weit andere Behandlungen (z.B. eine REHA-Maßnahmen, Ergotherapie, fachärztliche Konsultation) aufgesucht werden sollten.
In unserer Praxis vereinbaren wir in aller Regel 3 (manchmal auch bis zu 5) Sprechstundentermine, um uns zunächst einmal ein Bild zu machen. Dazu gehören auch das Ausfüllen einiger Fragebögen beim Anmeldegespräch. Diese und die Ergebnisse unserer Einschätzung besprechen wir dann in der letzten Sprechstunde.
Auch bitten wir im Anmeldegespräch darum weitere Unterlagen auszufüllen: So ist bei Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 16 Jahren wichtig, dass beide getrennt lebenden, sorgeberechtigten Elternteile der Behandlung zustimmen. Dagegen dürfen Jugendliche ab 16 Jahren selbst über die Behandlung entscheiden und auch ohne Wissen der Sorgeberechtigten eine Behandlung aufnehmen.
Wir bitten außerdem darum ihre Kontaktdaten zu nennen und einiges zur Vorgeschichte und den Familienverhältnissen zu berichten. Dazu gehört auch das Einverständnis zu Videositzungen. So können später – auch im Verlauf der Behandlung – falls notwendig, Sitzungen per Video durchgeführt werden.
Viele Angaben benötigen wir, um uns einen Eindruck von der Natur der Probleme zu machen, die Notwendigkeit einer Psychotherapeutischen Behandlung festzustellen und / oder um hinsichtlich anderer geeigneter Behandlung zu beraten. Zudem bereiten wir mit den Angaben eine Behandlung in unserem Hause entsprechend vor.
Selbstverständlich gehen wir dabei gewissenhaft mit den Daten und den Informationen um und entsprechen bei der Speicherung allen gesetzlichen Datenschutzrichtlinien.