Das Behandlungsende
Sind alle Therapieziele erreicht, die genannten Krisen überwunden und die Verhaltensschwierigkeiten gelöst, legen wir mit den Kindern / Jugendlichen / jungen Erwachsenen und den Bezugspersonen gemeinsam das Therapieende fest. Dabei ist es unerheblich, ob alle beantragten Stunden absolviert wurden. Manchmal laufen Behandlungen schneller als geplant ab, andere Behandlungen benötigen mehr Zeit. Unser Anliegen ist es den Behandlungsumfang individuell an die Bedürfnisse der zu behandelnden Person und ihrer Bezugspersonen anzupassen.
Während bei einer Kurzzeitbehandlung (<30 Stunden) die Therapie danach endet, gibt es bei einer Langzeitbehandlung (mehr als 30 Stunden) die Möglichkeit verbliebene Reststunden (8-16 Stunden je nach Behandlungsumfang) über zwei Jahre verteilt – nach Absprache – zu nehmen (Rezidivprophylaxe).
In Ausnahmefällen kann es auch notwendig sein, eine Behandlung vorzeitig zu beenden. Gründe dafür können eine mangelnde Behandlungsmotivation der Beteiligten sein, oder aber auch dass Termine zu unregelmäßig wahrgenommen werden, um einen Therapiefortschritt zu erzielen. Auch kann es vorkommen das ein Kind / Jugendlicher / junger Erwachsener sich bei dem behandelnden Kollegen / der behandelnden Kollegin nicht wohl fühlt.
Wird das Behandlungsende beschlossen, so bieten wir allen Beteiligten ein bis zwei abschließende Gespräche an, um ein Fazit zu ziehen und um sich voneinander zu verabschieden.
Unabhängig davon, ob eine Behandlung vorzeitig oder planmäßig endet, sind wir verpflichtet der Krankenkasse und eventuell auch ihrem Arzt dies mitzuteilen.