Für Jugendliche – Selbstanmeldung
Mit 16 Jahren dürfen Jugendliche in Deutschland selbst entscheiden, ob sie psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen möchten. Dabei dürfen sie auch ohne Wissen der Eltern in die Behandlung kommen.
Oft gibt es gute Gründe, warum die Einbeziehung der Bezugspersonen nicht erfolgen sollte. Wir respektieren dabei das Ansinnen des / der Jugendlichen ausdrücklich. Sollte sich im Laufe der Behandlung an dem Wunsch des Jugendlichen etwas ändern, können selbstverständlich auch im Nachhinein die Bezugspersonen einbezogen werden.
Wir stehen in jedem Fall unter Schweigepflicht und sind den Eltern gegenüber nicht auskunftspflichtig.
Von dieser Regel gibt es jedoch zwei Ausnahmen: Wenn ein Jugendlicher / eine Jugendliche sich selbst gefährdet z.B. indem sie ankündigt, sich selbst das Leben zu nehmen, müssen wir unsre Schweigepflicht brechen. Die zweite Ausnahme greift dann, wenn ein Jugendlicher / eine Jugendliche ankündigt, andere zu schädigen (z.B. durch einen Messerangriff).
Erhalten wir in der Behandlung solche Informationen, sind wir gesetzlich verpflichtet unsere Schweigepflicht zu brechen und Gegenmaßnahme (z.B. Informationen an die Sorgeberechtigten) zu ergreifen.