Mit Abstand – CORONA
Im April 2020 wurden wir verpflichtet, in unserer Praxis medizinische Masken zu tragen, um Ansteckungen vorzubeugen. Gerade bei den ungeimpften Kindern und Jugendlichen erscheint uns dies auch unbedingt notwendig.
In Nordrhein-Westfalen ist es uns zusätzlich möglich, für die Zeit der Behandlung (Therapeut*in und behandelte Person haben mind. 2 Meter Abstand) die Maskenpflicht aufzuheben, wenn es für die Behandlung notwendig ist bzw. die Behandlung sonst nicht sachgerecht durchgeführt werden kann. Dies teilen wir in der Sitzung mit. Unterschreiten Therapeut*in und zu behandelnde Person den Abstand (z.B. beim Spiel) muss die Maske wieder aufgesetzt werden.
Personen, die von der Maskenpflicht befreit sind, bitten wir, dies bei der Terminvereinbarung unbedingt mitzuteilen. Um eine Ansteckung der wartenden Personen auszuschließen, möchten wir nicht, dass diese Personen in unserem Wartezimmer warten, sondern draußen vor der Tür. Dort werden sie dann für ihren Termin aufgerufen.
Darüber hinaus werden unsere Räume regelmäßig, nach jeder Behandlungsstunde, gelüftet. Alle Räume der Praxis verfügen über ein zertifiziertes und für die Filterung von Viren ausgelegtes Gerät.
Zu behandelnde Personen, die sich krank fühlen, Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Fieber) haben oder seit kurzem über keinen Geschmacks- oder Geruchssinn verfügen, bitten wir dringlich, von der Videosprechstunde Gebrauch zu machen. Dazu bitten wir die betroffenen Personen in unseren Bürozeiten anzurufen und um einen Link für die Videosprechstunde zu bitten. Dies ist auch kurzfristig morgens, vor der Sitzung, noch möglich.
Wir hatten unsere Praxis während der gesamten Pandemie geöffnet und haben auch weitgehend in Präsenz mit allen gearbeitet. Gruppen konnten wir dagegen nicht anbieten.