Jugendliche

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In unsrer Praxis werden Jugendliche und junge Erwachsenen bis zum Alter von 21 Jahren , in Ausnahmefällen kann auch in darüber hinaus behandelt werden. Dafür holen wir jedoch eine besondere Genehmigung der Krankenkasse ein.

Auch kognitiv beeinträchtige und noch unreife Personen über 21 Jahren können mit Ausnahmegenehmigung durch einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten behandelt werden, was auch oft sinnvoll erscheint.

Jugendliche ab 16 Jahre dürfen auch ohne das Wissen der Bezugspersonen in die Behandlung kommen. Wir respektieren diesen Wunsch der Jugendlichen / des Jugendlichen, der mit Sicherheit auch seine Berechtigung hat. Ändert sich dieser Wunsch können die Bezugspersonen auch später noch in die Behandlung mit einbezogen werden.

Jugendliche und junge Erwachsen ab 18 Jahren haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch eine Behandlung bei einem Erwachsenenpsychotherapeuten zu erhalten. Je nachdem ob der junge Erwachsen sich bereits zu den Erwachsenen zählt oder noch dem Jugendalter verhaftet ist, kann sich derjenige bei einem entsprechenden Therapeuten wohler fühlen, als bei einem anderen. Dies kann man auch in den ersten Sitzungen prüfen und sich dann nach den ersten Stunden entscheiden.